Zitat
aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Münster Az.: 10 A 363/86 vom 11.12.87
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der
Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit
gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden
jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht,
sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar,
mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss." |
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